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Hündin Molly ist auf dem Weg der Besserung

Alles begann mit einer schwarzen Hünden, angekettet an einem Verkehrsschild. Die Geschichte von Molly hat viele Menschen berührt, natürlich auch unser Tierheimteam. Vorweg: Molly hat die OP gut überstanden und wird engmaschig tierärztlich betreut. Ihre Geschichte möchten wir nun vor allem erzählen, um aufzuklären.

Molly nach der Not-OP. Foto: © aktion tier Tierheim Roggendorf

Ausgesetzt mit einem Brief

Die Polzei meldete sich bei uns im Tierheim: Man hatte eine Labradorhündin gefunden, die mit einer Kette an einem Verkehrsschild angebunden worden war. Dabei ein auf gelbem Papier geschriebener Brief. In diesem wurde darüber informiert, dass der Hund "Molly" hieße, 12 Jahre alt sei und offenbar krank. Der Verfasser bat darum, dass das Tier erlöst wird.

Dieser handgeschriebene Brief befand sich bei der offenbar ausgesetzten Hündin. Foto: © aktion tier Tierheim Roggendorf

Im Tierheim angekommen deutete zunächst nichts darauf hin, dass der Hund ein größeres medizinisches Problem haben könnte. Natürlich war Molly verschüchtert und unsicher, aber wer könnte es ihr verdenken, nachdem sie aus ihrem Zuhause entfernt und an ein Schild gebunden worden war. Dennoch kontaktierten wir sofort unsere Tierärztin, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Während Tierheimleiterin Meike der Veterinärin von dem Fall berichtete, versuchte Molly, sich zu putzen - und sofort war klar, dass es sich hier um einen Notfall handelte. Denn aus ihrer Vulva strömte nun blutiger Eiter. Das legte die Vermutung nahe, dass es sich um eine Gebärmuttervereiterung handeln könnte.

Mollys Leid war unnötig. Foto: © aktion tier Tierheim Roggendorf

Was ist eine Gebärmuttervereiterung?

Leider wird sie fast immer zu spät entdeckt und wächst sich daher oft zum Notfall aus - die Gebärmuttervereiterung, in der Fachsprache auch Pyometra genannt. Hierbei handelt es sich um einen lebensbedrohlichen Zustand, der immer einer tierärztlichen Behandlung bedarf. Doch fangen wir von vorne an.

Wie entsteht die Krankheit eigentlich?

Meist entwickelt sich eine Entzündung der Gebärmutter im Anschluss an eine Läufigkeit. Während der Läufigkeit öffnen sich die weiblichen Geschlechtsorgane nach außen hin etwas, um potenziell ankommenden Spermien Eintritt zu gewähren. Doch leider gelangen auf diese Weise auch ungebetene Gäste dorthin, wo sie eigentlich nicht hingehören. Die Rede ist von Bakterien. Nach dem Ende der Läufigkeit verschließt sich der Zugang zur Gebärmutter wieder fest. Sind nun im Vorfeld bakterielle Krankheitserreger eingedrungen, haben die es ab jetzt richtig gemütlich. Es ist warm und feucht, die Keime finden optimale Bedingungen vor, um sich rasant zu vermehren.

Gesunde, junge Hündinnen schaffen es in dieser Phase oft noch, den Krankheitserregern den Garaus zu machen. Handelt es sich jedoch um eine vierbeinige Seniorin mit einem altersbedingt etwas schwachen Immunsystem, bekommen die Keime Oberwasser. Es entwickelt sich eine Pyometra. Sechs bis acht Wochen nach der Läufigkeit geht es los. So lange brauchen die Bakterien in etwa, um den Hund richtig krank zu machen.

Formen der Gebärmuttervereiterung

Möglich sind zwei verschiedene Formen: Zum einen die sogenannte offene Variante. Hierbei fließt der Eiter aus der Vulva ab. Der Besitzer erkennt einen gelblich rötlichen Ausfluss und steht hoffentlich am selben Tag beim Tierarzt auf der Matte. Die viel tückischere Ausprägung ist die geschlossene Form. Hierbei sieht der Tierhalter nichts. Die Entzündung brodelt im Bauch des Tieres und von außen ist kein Ausfluss erkennbar!

Symptome

Beiden Krankheitsverläufen ist jedoch gemein, dass betroffene Hündinnen vermehrt trinken und dabei schlecht fressen. Außerdem bekommen sie Fieber. Tritt dieses Dreigestirn an Symptomen ein bis zwei Monate nach einer vorangegangenen Läufigkeit auf, sollten beim Besitzer alle Alarmglocken schrillen.

Diagnostik

Durch eine Blutentnahme gepaart mit bildgebender Diagnostik in Form einer Ultraschalluntersuchung kann die Diagnose frühzeitig gestellt werden. In dieser Phase reichen noch Medikamente aus, um die Hündin zu heilen. Wird die Krankheit aber zu spät entdeckt, hilft nur eine schnelle Operation. Oft geht diese dann gerade noch gut aus, manchmal aber leider auch nicht.

Molly ist auf dem Weg der Besserung. Foto: © aktion tier Tierheim Roggendorf

Eine Not-OP rettete Molly das Hundeleben

Meike fuhr umgehend zur nächsten Tierklinik. Ihre anfängliche Vermutung wurde schnell bestätigt. Molly litt unter einer offenen Gebärmuttervereiterung. Diese war durch den Eiter um das zehnfache vergrößert. Das schnelle Handeln und eine Not-OP am gleichen Abend, bei der die Gebärmutter komplett entfernt wurde, rettete der Hündin das Leben.

Molly hat die OP gut überstanden und befindet sich nun auf einer Pflegestelle bei lieben Menschen, die ihre Nachsorge bestmöglich überwachen und die Hündin erstmal zur Ruhe kommen lassen. Sie zeigt sich als liebe, nette, anhängliche und menschenbezogene Hündin. Die BILD Zeitung hat Molly auf ihrer Pflegestelle besucht. , da könnt ihr ganz aktuelle Fotos sehen.

Aussetzen ist immer verantwortungslos - und strafbar!

Wir haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet, denn das Aussetzen von Tieren nicht nur moralisch verwerflich, sondern verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Wir von aktion tier zeigen ausnahmslos jeden an, der gegen §3 des Tierschutzgesetzes verstößt, damit er zur Verantwortung gezogen wird.

Verantwortungslos, lieblos, feige, strafbar!

Es ist gemäß §3 grundsätzlich verboten, ein in der Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier aus dem Auto geworfen, vor einem Tierheim abgestellt, im Wald angebunden oder beim Umzug „vergessen“ wurde.

Wer glaubt, er könne sich aller Verpflichtungen durch das Aussetzen oder Zurücklassen entledigen, ist auf dem Holzweg. Rechtlich gesehen ändert sich dadurch nichts an den Eigentumsverhältnissen. Dem Eigentümer gehört das Tier. Er kann unter Berücksichtigung der Tierschutzvorschriften darüber verfügen und ist dafür verantwortlich. Man kann das Eigentum an einem Tier nicht durch Aussetzen abgeben.

Einfach alles falsch gemacht...

Wir wissen bislang nicht, was aus dem gelben Brief die Wahrheit ist und was nicht. Möglich ist, dass es die im Brief beschriebene 87-jährige Dame wirklich gibt. Inwiefern sie beinflussen konnte, was mit ihrem Hund geschieht, wie es gesundheitlich um sie steht oder ob sie Molly vielleicht sogar unfreiwillig vermisst, ist reine Spekulation. Fakt ist: Wer auch immer Molly in diese Situation gebracht hat, handelte falsch!

Ist ein Hund erkennbar krank (wie im Brief beschrieben), muss der Hund umgehend zu einem Tierarzt. Im Fall von Molly hätte man der Hündin viel Leid erspart und anhand der oben beschriebenen Symptome schon früher erkennen können, dass etwas nicht stimmt. Ohnehin sollte man sein Tier in regelmäßigen Abständen dem Tierarzt vorführen, um sicherzustellen, dass es stets gut um die Tiergesundheit steht. Weil jeder Hund irgendwann mal zum Tierarzt muss, kann man vorausschauend eine Tierkrankenversicherung abschließen. Hat man das nicht getan aber Schwierigkeiten, etwaige Tierarztkosten zu stemmen, spricht man mit seinem Tierarzt und bittet zum Beispiel um Ratenzahlung.

Aussetzen ist niemals eine Option, egal in welcher Form. Es traumatisiert den Hund und ist unfair denen gegenüber, die das Tier dann ungefragt weiter versorgen und finanzieren müssen. In diesem Fall handelte es sich auch noch um einen offenbar kranken Hund, was die ganze Geschichte besonders verwerflich macht, denn Molly hätte im doppelten Sinne Hilfe und Schutz verdient gehabt.

Wir haben Verständnis dafür, wenn einem Dinge über den Kopf wachsen. Das geht jedem bestimmt mal so. Absolut kein Verständnis haben wir jedoch, wenn man ein Tier leiden lässt, weil man sich (warum auch immer) nicht darum kümmert. In Mollys Fall wurde sie nicht dem Tierarzt vorgestellt, obwohl jemandem bekannt war, dass sie ein medizinisches Problem hat. Stattdessen wurden eigene Vermutungen angestellt und ohne jegliches Fachwissen fremden Dritten dazu geraten, das Tier "über die Regenbogenbrücke" gehen zu lassen.

Der anschließende Akt des Aussetzens setzt dem ganzen sprichwörtlich "die Krone auf", so wurde für das Tier noch mehr Leid produziert und die Verantwortung an jemand anderes abgewälzt.

Wenn ihr ein Tier in eurem Umfeld leiden seht, schaut nicht weg. Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt meldet bitte unverzüglich dem in eurer Stadt/ eurem Landkreis zuständigen Veterinätamt.

Manchmal brauchen Tierhalter Hilfe. Sprecht Missstände rechtzeitig an und reicht denen eine helfende Hand, die vielleicht gerade in einer überfordernden Situation feststecken. Gemeinsam kann man eine Verbesserung für alle tierischen und menschlichen Beteiligten herbeiführen.

Wenn ihr nicht weiter wisst, holt euch Rat. Es gibt viele Stellen (z.B. Tierarzt, Tierschutzvereine...), an denen man sich auch kostenlos Hilfe holen und beraten lassen kann. Wegschauen und Tierleid ignorieren ist nicht in Ordnung... Anderen ungefragt ein Problem überhelfen, ebenfalls nicht. 

So können Sie Molly und das aktion tier Tierheim Roggendorf unterstützen